Vorstand und Funktionäre
Der Vorstand
des Schweizerischen
Shetlandpony-Verbandes setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
Präsident:
Bruno
Schmid
Bahnhofstrasse 2
6170 Schüpfheim
Tel.
041 484 12 94
Natel: 079 676 77 73
Email: bruno.schmid@sspv.ch
Vizepräsidentin:
Fabienne Amstutz
Dorfstrasse 40
3309 Kernenried
Natel: 079 710 75 20
Email: fabienne.amstutz94@bluewin.ch
Sekretariat:
Prisca
Aeschlimann
Bernstrasse 16A
3612 Steffisburg
Tel. 033 437 41 08 (ab 18.00)
Natel: 079 405 68 72 (ab 18.00)
Email: prisi62@bluewin.ch
Zuchtbuch/Passstelle:
Monika
Friedli
Gantrischweg 7
3661 Uetendorf /BE
Tel.
033 345 07 48
Natel: 079 564 19 87
Email: passstelle@sspv.ch
Finanzen:
Fabienne Schmid
Widacher 2
6102 Malters
Tel. 041 484 12 94
Natel: 079 304 67 95
Email: fabienne.schmid@sspv.ch
Materialverwalter/Archivar:
Kurt
Howald
Bernstrasse 16A
3612 Steffisburg
Tel. 033 437 41 08
Natel: 079 405 69 16
Email: prisi62@bluewin.ch
Richterobmann (Zucht):
Markus Merz
Adera 37
3280 Murten
Natel: 079 744 09 33
Email: mb.merz@bluewin.ch
Beisitzer
Fahrsport:
Beat Schär
Hängelen 4A
3325 Hettiswil
Tel. 034 422 39 56
Natel: 079 342 42 06
Email: lisaundbeat@besonet.ch
Beisitzer
Sport:
Martin
Riedi
Mühlehof
6234 Triengen
Natel: 079 560 26 18
Identifikation:
Fabienne Amstutz
Dorfstrasse 40
3309 Kernenried
Natel: 079 710 75 20
Email: fabienne.amstutz94@bluewin.ch
Statuten
Auf dieser Seite ist ein Auszug aus unseren SSPV-Verbandsstatuten
abgedruckt. Wir hoffen er gibt Ihnen einen tieferen Einblick in wer wir sind
und was wir beabsichtigen.
Alle im Internet veröffentlichten Angaben erfolgen ohne Gewähr und
dienen lediglich der Information! Massgeblich sind die original Verbandsstatuten!
Art. 1 Name – Rechtsform – Sitz – Geschäftsjahr
(1.1.) Unter dem Namen „Schweizerischer Shetlandpony-Verband“ (SSPV)
„Féderation Suisse du Poney des Shetlands“ (FSPS), besteht
seit 1996 in der Schweiz, ein Dach- und Rassen-Verband für Shetlandponys.
(1.2.) Der SSPV ist ein Verein nach Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
(1.3.) Der Sitz des SSPV befindet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten.
(1.4.) Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Art. 2 Gemeinnützigkeit
(2.1) Der SSPV verfolgt ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne von (Art. 60 ff). Der SSPV ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
gerichtet und erstrebt keine Gewinne. Allfällige Gewinne dürfen nur
für satzungs-gemässe Zwecke verwendet werden.
(2.2.) Niemand darf durch dem Verband nicht dienliche Ausgaben etwelcher Art
begünstigt werden.
Art. 3 Zweck
(3.1.) Der Schweizerische Shetlandpony-Verband (SSPV) bezweckt die Einhaltung,
die Förderung, und die Wettbewerbsfähigkeit der Shetlandponys in der
Schweiz. Zur Zweckerfüllung arbeitet der SSPV mit den dazu bemächtigten
Stellen von Bund und Kantonen, sowie mit Pferde und Pony Organisationen und
weiteren zweckdienlichen Kreisen zusammen.
(3.2.) Als Dach- und Rassen-Verband bezweckt der Schweizerische Shetlandpony-Verband
(SSPV) die Wahrung, das Ansehen, die Interessen der Shetlandponys, welche er
als höchstes Kulturgut betrachtet. Der SSPV setzt sich für eine artgerechte
Haltung und Ausbildung der Shetlandponys ein, und überwacht deren Zucht
und Sport in der Schweiz.
Art. 4 Aufgaben als Dach- und Rassenverband
(4.1.) Um unter (Art. 3.) beschriebenen Zweck zu fördern, beabsichtigt
der SSPV besondere Aufgaben:
- Förderung der schweizerischen Shetlandponyzucht, -Haltung und Sport
- Führung des Zuchtbuches (Register) und des Zuchtstandards
-
Festsetzung der Statuten, den Zuchtbestimmungen (ZBE), des Sportreglementes
(SR), den Richterreglementen für Zucht und Sport und den weiteren Reglementen
und Verordnungen
-
Informationen und fachmännische Beratung bezüglich; der Zucht, dem
Sport und der Ausbildung der Shetlandponys den Mitgliedern Dienstleistungen
anbieten und diese erbringen.
- Die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder
- Ansprech- und Informationsstelle gegenüber Behörden auf kantonaler
und eidgenössischer Ebene
Vertretung und Wahrung der Interessen des SSPV bei nationalen und internationalen
Zucht- und Sportorganisationen und Veranstaltungen. Strikte Überwachung
und Einhaltung der geltenden Tierschutz- und Tierzuchtbestimmungen der Eidgenossenschaft
und der Europäischen Union.
Art. 5 Mitgliedschaft
(5.1.) Erwerb
(5.1.1.) Alle Interessenten welche sich zur Einhaltung der Statuten, den Zuchtbestimmungen
(ZBE), dem Standard, dem Sportreglement (SR), den weiteren Reglementen, den
Verordnungen, den Beschlüssen des SSPV verpflichten, können auf Gesuch
hin als Mitglieder aufgenommen werden.
(5.2.) Datenschutz der Mitglieder
(5.2.1.) Besondere Regelung
(5.2.1.1.) Der Umgang und der Schutz der Daten der Mitglieder ist dem SSPV wichtig.
Die Daten der Mitglieder werden teilweise in der Homepage / in Schauprogrammen
/ in Startlisten / in Ranglisten / in Dokumenten usw. des SSPV gespeichert und
veröffentlicht. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.
Durch die Mitgliedschaft anerkennt das Mitglied diese Regelung. (5.3.) Mitgliederkategorien:
(5.3.1.) a) Aktiv-Einzelmitglied
(5.3.1.) b) Aktiv-Familienmitglied (beide Eltern und Jugendliche bis 16 Jahre)
(5.3.2.) Einzel-Jugendmitglied (bis 16 Jahre)
(5.3.3.) Ehrenmitglieder
(5.3.4.) Passive
(5.3.5.) Die Generalversammlung (GV) entscheidet auf Antrag des Vorstandes über
die Aufnahme in die betreffenden Mitgliederkategorien. Sie kann ohne weitere
Begründung eine gewünschte Mitgliedschaft ablehnen.
(5.5.) Erlöschen der Mitgliedschaft
(5.5.1.) Austritt
(5.5.1.1.) Der Austritt eines Mitgliedes kann unter Beachtung einer Kündigungsfrist
von 30 Tagen schriftlich jeweils auf Ende Dezember erfolgen. Der Austritt wird
rechtsgültig, wenn das austretende Mitglied seinen laufenden statuarischen
Verpflichtungen nach-gekommen ist. Eine Rückerstattung geleisteter Beiträge
entfällt. Ausscheidende Mitglieder haben zudem keinen Anspruch auf das
Vermögen des SSPV.
(5.5.2.) Ausschluss
(5.5.2.1.) Der Vorstand kann ein Mitglied nach Anhörung mit schriftlichem
und begründeten Entscheid ausschliessen, wenn es die Statuten, die Zuchtbestimmungen
(ZBE), das Sportreglement (SR), die weiteren Reglemente, die Verordnungen oder
die Beschlüsse des SSPV, in schwerwiegender Weise verletzt.
Art. 6 Organe
(6.1.) Die Organe des SSPV sind:
(6.1.1.) Die Generalversammlung (GV)
(6.1.2.) Der Vorstand
(6.1.3.) Die Rechnungsrevisoren
Art. 8 Vorstand
(8.1.) Zusammensetzung – Amtsdauer – Wahlmodus
(8.1.1.) Der Vorstand des SSPV setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen:
- Verbands-Präsident
- Vizepräsident
- Sekretär
- Kassier
- Zuchtbuchführer (Herdebuch)
- Richterobmann (Zucht)
- Materialverwalter / Aktivar
- Beisitzer (Ressort Sportprüfungen)
- Beisitzer (Ressort Fahrsport)
(8.3.7.) Der Vorstand kann alle Massnahmen ergreifen, die im Interesse des SSPV
sind, sowie folgende Aufgaben fördern, insbesondere über:
- Leitung der Geschäfte des SSPV
- Vertretung nach aussen als Dach- und Rassen-Verband der Schweiz
- Vorbereitung der Generalversammlung (GV) und Vorstandssitzungen
- Ausführung der Beschlüsse der Generalversammlung und Vorstands-Sitzungen
- Vorbereiten und Organisieren von Zuchtschauen und Sportveranstaltungen
- Planung und Durchführung von weiteren Tätigkeiten im SSPV
- Behandlung der Anträge zur Aufnahme neuer Mitglieder. Ausschluss von
Mitgliedern
- Nicht budgetierte Ausgaben von bis CHF 3000 pro Geschäftsjahr
-
Ausarbeiten von Statuten, den Zuchtbestimmungen (ZBE), dem Sportreglement (SR),
den Richterreglementen in Zucht und Sport und den weiteren Reglementen des SSPV
- Anhebung von Prozessen, Klagerückzug oder -Unterziehung
Art. 9 Rechnungsrevisoren
(9.1.) Die Generalversammlung (GV) wählt auf die Dauer von zwei Jahren
zwei Revisoren und einen Ersatzrevisor, die nicht Mitglieder des SSPV sein müssen.
(9.2.) Die Revisoren prüfen die Jahresrechnung des SSPV und erstatten der
Generalversammlung (GV) schriftlich Bericht und Antrag
(9.3.) Die Revisoren sind wiederwählbar.
Art. 12 Inkraftsetzung
(12.1.) Die vorliegenden Statuten treten am 01. April 2006, durch Beschluss
der ordentlichen Generalversammlung (GV) des Schweizerischen Shetlandpony-Verbandes
(SSPV) in Kraft und ersetzen alle vorangegangenen Statuten.