Der SSPV Shetlandponystandard
- Mini-Mass bis 86cm
- kleines Mass 87cm bis 92cm
- mittleres Mass 93cm bis 98cm
- grosses Mass 99cm bis 107cm
Haltung und Pflege
Haltung von Shetlandponys
In ihrer Heimat sind die Shetlandponys den harten Umwelteinflüssen
ausgesetzt. Im Sommer müssen sie sich von Moos, Gras und Heidekraut
ernähren,
im Winter bleibt ihnen nur das Seegras und der Seetang
an der Küste. Ponys, die vor der Bildung einer geschlossenen Schneedecke
die Küste nicht erreichen, verhungern.
Die natürliche Selektion unter diesen Bedingungen führte dazu,
dass das Shetlandpony von Natur aus anspruchslos ist. Dennoch gilt es natürlich
bei der Haltung von Shetlandponys in der Schweiz die „Richtlinien für
die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln“ des Bundesamtes
für Veterinärwesen zu beachten (www.bvet.ch).
Darin heisst es unter anderem: „Wer ein Tier hält, muss es angemessen
nähren, pflegen und ihm soweit nötig Unterkunft gewähren“.
Allen, die sich für ein Shetlandpony entscheiden, wird empfohlen, sich
mit diesen Richtlinien auseinanderzusetzen, da sie die gesetzlichen Grundlagen
bilden.
Zur Fütterung kann noch ergänzt werden, dass diese von der dem
Pony abverlangten Leistung abhängt. Leistungsfutter sollen erst bei
regelmässiger Arbeitsnutzung eingesetzt werden, da die Ponys sonst
zu Verfettung neigen, was mit weiteren Krankheiten einhergehen kann.
Pflege von Shetlandponys
Die Pflege beinhaltet das tägliche
Überprüfen des Wohlbefindens und der Gesundheit der Tiere. Wichtig
ist die Möglichkeit der Fellpflege. Wo dies den Ponys nicht gegenseitig
möglich ist, sollte es vom Menschen übernommen werden. Dabei
ist auch regelmässig auf Verletzungen zu achten, da diese vor allem
im langen und dichten Winterfell unter Umständen nicht sofort sichtbar
sind.
Die Hufe müssen so gepflegt sein, dass das Pony anatomisch korrekt
stehen kann. Das heisst, Hufpflege sollte zum Beispiel durch den Hufschmied
alle sechs bis acht Wochen erfolgen. Weiter müssen Shetlandponys
– wie alle Pferdeartigen – einmal jährlich vom Tierarzt gegen Influenza
und gegen Tetanus geimpft werden. Bei dieser Gelegenheit sollten auch
die Zähne kontrolliert werden, da eine unregelmässige Abnutzung
der Zähne mit der Zeit zu Spitzzähnen führen kann. Diese
müssen dann geraspelt werden. Entwurmungen sollten mindestens drei
Mal jährlich durchgeführt werden. Präparate, die ins Maul
gegeben werden können, können beim Tierarzt bezogen werden.